Neue Steuersätze für das zweite Halbjahr 2020

Diverse gesetzliche Änderungen begleiten das turbulente Jahr 2020. Im Zuge dieser Änderungen gibt es nun auch temporäre Änderungen der Umsatzsteuer in Österreich und Deutschland. In diesem Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten Fakten im Zusammenhang mit unserer Software zusammengestellt um Sie so bestmöglich zu unterstützen:

Neuer Steuersatz 5% in Österreich von 01.07.2020 bis 31.12.2020

Um die Gastronomie, die Kulturbranche und den Publikationsbereich zu unterstützen kann für solche Leistungen ein neu geschaffener Umsatzsteuersatz von 5% für den Zeitraum von 01.07.2020 bis 31.12.2020 zur Anwendung gebracht werden. Ein neuer Steuersatz bringt immer einige Aufgaben mit sich, in unserer Software hat der neue Steuersatz folgende Auswirkungen.

globemanager
Um den neuen Steuersatz verwenden zu können muss dieser angelegt werden, eine Anleitung dazu finden Sie hier. Der neue Steuersatz kann dann in Konten und für den Ein- und Verkauf von Artikel verwendet werden.

Eine Besonderheit stellt der neue Steuersatz für das Datenerfassungsprotokoll der Registrierkassen dar. Die Summen für den Umsatzzähler können laut Verordnung vom BMF im Feld „Betrag-Satz-Null“ erfasst werden, so wurde es in unserer Software umgesetzt. WICHTIG: Bitte installieren Sie dazu die neueste Version des globemanagers.

Neue UVA Kennziffern und neues Formular (Stand 26.06.2020)
Die Einführung des neuen Steuersatzes bringt natürlich auch neue Kennziffern und ein neues Formular für die Umsatzsteuermeldung mit sich. Sobald wir Informationen darüber haben wird es natürlich Updates für unsere Software geben.

 

Temporäre Senkung der Steuersätze für Deutschland zwischen 01.07.2020 bis 31.12.2020

Auch in Deutschland gibt es für das zweite Halbjahr 2020 Senkungen der Umsatzsteuer. Hier werden für alle Geschäftsfälle der normale Steuersatz von 19% auf 16% und der ermäßigte von 7% auf 5% gesenkt. Auch diese Änderung ist auf den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 beschränkt.

Natürlich sind auch hier Einstellungen in der Software notwendig, die Änderungen dazu finden Sie hier.

In Deutschland wird es keine neuen Kennziffern oder ein Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung geben, stattdessen wird hier temporär die Kennziffern 35 verwendet um die neuen Steuersätze abzubilden. Näheres dazu finden Sie auch in einem Infoschreiben welches wir von ELSTER bekommen haben.

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